Gesellschafterdarlehen

Gesellschafterdarlehen
I. Zivilrecht: Darlehen eines Gesellschafters an seine Gesellschaft. Im Fall von Personengesellschaften entstehen i.d.R. zwischen vollhaftenden Gesellschaftern und Gesellschaft keine Forderungen und Schulden; G. gelten daher als  Einlagen, Rückzahlungen als  Entnahmen. G. von Kommanditisten sind echte Darlehen, wenn das Haftungskapital voll eingezahlt ist. Im Fall von Kapitalgesellschaften sind G. grundsätzlich echte Darlehen.
- Vgl. auch  eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistungen.
II. Steuerrecht:1. G. eines Mitunternehmers an eine Personengesellschaft: a) Grundsatz: Da Leistungsbeziehungen zwischen einem Gesellschafter einer Personengesellschaft (Mitunternehmer) und seiner Personengesellschaft einkommensteuerlich grundsätzlich nicht anzuerkennen sind (§ 15 I Nr.2 EStG), stellen die Zahlungen der Personengesellschaft an den Gesellschafter für das G. aus steuerlicher Sicht keine Zinszahlung dar, sondern lediglich eine Auszahlung von Gewinnen. Handelsrechtlich ist jedoch eine Zinszahlung anzuerkennen, in der Gewinn- und Verlustrechnung zu verbuchen. Außerdem ist das G. in der Handelsbilanz der Personengesellschaft als Fremdkapital auszuweisen). Das Dilemma, dass einerseits die Handelsbilanz für die Steuerbilanz der Personengesellschaft maßgeblich ist, andererseits aber darin Ansätze vorkommen, die steuerlich nicht anzuerkennen sind (die Zinszahlungen), wird steuerlich durch eine Nebenrechnung, die  Sonderbilanz des Gesellschafters, gelöst. Die Zinszahlungen sind in der Gesamthandsbilanz der Gesellschaft als Betriebsausgaben zu verbuchen, aber in der Sonderbilanz des betreffenden Gesellschafters als Sonderbetriebseinnahmen zu erfassen.
- b) Eine Ausnahme besteht lediglich bei Forderungen, die ein Gesellschafter mit eigenem Betrieb aus laufenden Lieferungen oder Leistungen im Geschäftsverkehr mit seiner Personengesellschaft begründet hat (die also nicht gesellschaftsrechtliche Ursachen haben). Wenn solche Verbindlichkeiten wie zwischen Fremden begründet und abgewickelt werden, werden sie auch einkommensteuerlich anerkannt.
- 2. G. eines Gesellschafters an seine Kapitalgesellschaft (oder eine Untergesellschaft davon): a) Grundsatz: G. eines Gesellschafters an seine Kapitalgesellschaft werden vom deutschen Steuerrecht im Grundsatz (d.h. wenn keine Ausnahmevorschrift greift) anerkannt. Das G. stellt deshalb beim Gesellschafter eine Darlehensforderung dar, bei der Gesellschaft eine Verbindlichkeit. Die Fremdkapitalzinsen sind bei der Gesellschaft Betriebsausgaben, beim Empfänger Zinseinnahmen. Die Vereinbarung wird jedoch auf ihre Angemessenheit überprüft: Sind die gezahlten Zinsen überhöht, so werden die Zinsen nur in der angemessenen Höhe als Betriebsausgaben anerkannt. Der übersteigende Restbetrag wird dann als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt, d.h. bei der Gesellschaft wie ein Auszahlung von Gewinnen behandelt und beim Gesellschafter wie der Erhalt einer Dividende. Sind die gezahlten Zinsen dagegen unüblich niedrig, so findet keine Korrektur statt.
- b) Durch eine Ausnahmevorschrift (§ 8a KStG) zu den G. wird die Anerkennung derjenigen Zinszahlungen, die als Betriebsausgabe anzuerkennen wären, jedoch weiter eingegrenzt. Ziel der Ausnahmebestimmung ist es, zu verhindern, dass Gesellschafter ihre Kapitalgesellschaften nicht mehr mit Eigenkapital, sondern überwiegend mit G. finanzieren, um durch diese Form der Finanzierung die deutsche Körperschaftsteuer zu sparen (da Zinsen ja als Betriebsausgabe mindern, Dividendenauszahlungen dagegen nicht).
III. Gewerbesteuer:I.d.R. sind G. an Kapitalgesellschaften bei der Gesellschaft  Dauerschulden, die gezahlten Zinsen sind bei der Gesellschaft nicht abzugsfähig, der Zinsaufwand mindert nicht deren Gewerbeertrag.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Finanzplankredit — Gesellschafterdarlehen, das auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage beruht und im Rahmen der Finanzplanung fest vorgesehen ist. Es stellt eine einlagegleiche Leistung (⇡ Einlage) dar und wird unmittelbar dem haftenden Kapital zugerechnet.… …   Lexikon der Economics

  • EKQ — Die Eigenkapitalquote ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die den Anteil des wirtschaftlichen Eigenkapitals an der bereinigten Bilanzsumme eines Unternehmens angibt. [1] …   Deutsch Wikipedia

  • Eigenfinanzierungsgrad — Die Eigenkapitalquote ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die den Anteil des wirtschaftlichen Eigenkapitals an der bereinigten Bilanzsumme eines Unternehmens angibt. [1] …   Deutsch Wikipedia

  • Eigenkapitalersetzendes Darlehen — Der Begriff des Eigenkapitalersetzenden Darlehens stammt aus dem deutschen Gesellschaftsrecht und beschreibt die Behandlung von Gesellschafterdarlehen im Insolvenzfall. Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts und zur Bekämpfung von… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigenkapitalquote — Dieser Artikel wurde aufgrund inhaltlicher und/oder formaler Mängel auf der Qualitätssicherungsseite des Portals Wirtschaft eingetragen. Du kannst helfen, indem Du die dort genannten Mängel beseitigst oder Dich an der Diskussion beteiligst. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Insolvenzanfechtung — Ziel der Insolvenzanfechtung ist es, Vermögensverschiebungen rückgängig zu machen, welche die Gläubiger eines Insolvenzschuldners benachteiligen. Mit der Insolvenzanfechtung verwandt ist die Anfechtung Gläubiger benachteiligender Rechtshandlungen …   Deutsch Wikipedia

  • Rangrücktritt — Durch eine Rangrücktrittserklärung eines Gesellschafters für sein Gesellschafterdarlehen verzichtet dieser auf die Befriedung seiner Forderung, solange die Rückzahlung zu einer Überschuldung der Gesellschaft führen würde. Mit dem Rangrücktritt… …   Deutsch Wikipedia

  • verdecktes Stammkapital — verdecktes Nennkapital. 1. Begriff: Darlehen und ähnliche Forderungen von Gesellschaftern einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (⇡ Gesellschafterdarlehen), die an Stelle einer Erhöhung des ⇡ Stammkapitals gegeben werden. 2. Zweck: Durch… …   Lexikon der Economics

  • Abzugskapital — Unter Abzugskapital versteht man das einem Unternehmen zinslos zur Verfügung stehende Fremdkapital. Dieser Begriff findet Verwendung in der Kostenrechnung und dient unter anderem zur Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen. Zum Abzugskapital… …   Deutsch Wikipedia

  • Aurelis — Real Estate GmbH Co. KG Rechtsform GmbH Co. KG Gründung 2002 Sitz Eschborn Leitung Dr. Joachim Wieland (Sprecher der Geschäftsführung), Ivo Iven, Dr. Ronald Roos, Thaddäus Zajac und Stefan Wiegand …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”